Gynäkologische Zytologie

Seit 01.01.2020 gelten neue gesetzliche Vorschriften in der gynäkologischen Vorsorge-Zytologie.

Dabei wurden auch die Kriterien neu definiert - für das Primär-Screening (bzw. Vorsorge-Screening) und des Abklärungs-Screenings bzw. der kurativen Leistungen.
Zusätzlich wurde der HPV-Test als Kassenleistung eingeführt.

Sie können hier Erklärungen - mit der schematischen Darstellung des Algorithmus bezüglich der Vorgehensweise der Abklärung und welche Anforderungsscheine jeweils benötigt werden - herunterladen.